Apotheker, Symbolbild

Rechnungsprüfung auf PZN-Ebene für Großhandlungen

Prüfen Sie die Angaben auf den Einkaufsbelegen Ihrer Vollsortimenter mit Prüfrechnungen auf PZN-Ebene. apoprüfung vergleicht aufgedruckte Werte mit Berechnungen aus den verfügbaren Belegdaten und hinterlegten Angaben – als Grundlage für Ihre weitere Prüfung.

Artikelpackung und Rechnungsposition werden im Großhandel abgeglichen.

Rx-Packungswert, Hochpreiser und Handelsspannenausgleich

Bei der Prüfung von Vollsortimenter-Belegen sind die verwendeten Bezugsgrößen wesentlich. Ein Rx-Packungswert beschreibt eine andere Perspektive als eine Packungszahl oder ein Umsatz. Der in apoprüfung als HP bezeichnete Hochpreisbereich wird in den entsprechenden Auswertungen gesondert betrachtet. Für die Gegenüberstellung sollten Sie die jeweilige Zuordnung und den betrachteten Zeitraum nachvollziehen.

Bezeichnungen wie OTC-Umsatz, Hochpreiskondition, Skonto und Handelsspannenausgleich sollten auch bei Rückfragen konkret benannt werden. So wird deutlich, auf welche Belegangabe sich die Prüfrechnung bezieht. Ein rechnerischer Unterschied liefert einen Prüfpunkt für die weitere Einordnung Ihrer Einkaufsabrechnung.

Wenn Sie mehrere Perioden betrachten, hilft die Arbeitshilfe zum Vergleich von Einkaufszeiträumen. Sie beschreibt, wie Belegumfang und hinterlegte Vereinbarungen in die Vorbereitung einfließen.

Mit den Einkaufsbelegen Ihrer Großhandlung arbeiten

Die Rechnungsprüfung nutzt die Belege der Vollsortimenter, bei denen Ihre Pharmagroßhandlung selbst einkauft. Diese werden über den gebuchten Belegabruf bereitgestellt. Die Auswertung auf PZN-Ebene schafft einen Bezug zu den einzelnen Artikeln. Das unterstützt Sie dabei, einen auffälligen Gesamtbetrag in der Großhandelsabrechnung sachlich einzuordnen.

Rx-Packungen und Umsätze gegenüberstellen

Sie erhalten Vergleichswerte zu Rx-Packungszahlen und durchschnittlichen Rx-Packungswerten. Hinzu kommen Umsätze, getrennt nach Rx, OTC und HP, sowie ausgewiesene Umsatzdifferenzen. Damit können Sie Ihre Rückfrage auf die auffällige Größe ausrichten. Mengen, Werte und Umsätze liefern jeweils eine eigene Perspektive auf den geprüften Einkauf.

Gebühren und Spanne in die Kontrolle einbeziehen

Die Auswertung umfasst außerdem ausgewiesene Gebühren sowie Gegenüberstellungen zur Spanne und zum Handelsspannenausgleich. Ein Unterschied ist ein Anlass für die Prüfung der zugehörigen Belege und Vereinbarungen. Apoprüfung bereitet die Ergebnisse auf, damit Sie gegenüber Ihrem Lieferanten den betroffenen Zeitraum und den konkreten Prüfpunkt benennen können.

Anschließend die Konditionen abgleichen

Mit der enthaltenen Konditionsprüfung betrachten Sie zusätzlich Rabatte und Skonto Ihres Wareneinkaufs. Das ergänzt die Mengen- und Wertprüfung um Ihre Einkaufsvereinbarungen. Für die weitere Bearbeitung können Sie relevante Belege einsehen und exportieren oder die Auswertungen mit einer verbundenen Beratung besprechen.

Kann ich zurückliegende Abrechnungen einbeziehen?

Apoprüfung ruft Großhandelsbelege drei Monate rückwirkend ab und wertet sie aus. Unterstützte Lieferanten und enthaltene Prüfungen finden Sie unter Belegabruf für Pharmagroßhandlungen.

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Eine auffällige Position vom Gesamtbetrag aus eingrenzen

Ein abweichender Gesamtwert ist ein Ausgangspunkt, aber noch keine Erklärung. Benennen Sie zuerst die betrachtete Größe: Geht es um Packungen, Umsatz, eine Gebühr oder eine Konditionsangabe? Prüfen Sie danach den Artikelbezug und den dazugehörigen Einkaufsbeleg. Erst mit diesem Zusammenhang lässt sich eine sachliche Rückfrage formulieren.

Ein höherer Umsatz bei gleicher Packungszahl beweist beispielsweise keine falsche Abrechnung. Er kann zunächst nur zeigen, dass Menge und Wert unterschiedlich verlaufen. Welche Ursache vorliegt, müssen die betroffenen Artikel, Belege und Vereinbarungen erklären. Vergleichen Sie daher keine Durchschnittswerte ohne ihren jeweiligen Bezugsumfang.

Das Ergebnis der Durchsicht präzise benennen

Unterscheiden Sie „Position nachvollzogen“, „Unterlage fehlt“ und „Einordnung offen“. Diese Begriffe können Sie für Ihre internen Notizen verwenden; sie beschreiben keine zusätzlichen Statusfelder in der Software. Ist die Rechnung rechnerisch nachvollzogen, kann trotzdem eine Frage zur vereinbarten Kondition verbleiben. Dann führt die Prüfung Ihrer Einkaufskonditionen den Vorgang fachlich weiter.

Häufige Fragen: Rechnungsprüfung auf PZN-Ebene für Großhandlungen

Was bedeutet Rechnungsprüfung auf PZN-Ebene für eine Großhandlung?

Bei der Rechnungsprüfung auf PZN-Ebene vergleicht apoprüfung die aufgedruckten Werte auf den Einkaufsbelegen Ihrer Vollsortimenter mit Berechnungen aus den verfügbaren Belegdaten und hinterlegten Angaben. Der Bezug zu den einzelnen Artikeln hilft, einen auffälligen Gesamtbetrag in der Großhandelsabrechnung sachlich einzuordnen. Rechnerische Unterschiede sind Prüfpunkte, die Ihre weitere Kontrolle und gezielte Rückfragen an den Lieferanten unterstützen.

Welche Werte vergleicht die Rechnungsprüfung für Pharmagroßhandlungen?

Sie erhalten Vergleichswerte zu Rx-Packungszahlen und durchschnittlichen Rx-Packungswerten sowie Umsätze getrennt nach Rx, OTC und HP mit ausgewiesenen Umsatzdifferenzen. Hinzu kommen ausgewiesene Gebühren und Gegenüberstellungen zur Spanne und zum Handelsspannenausgleich. Mengen, Werte und Umsätze liefern jeweils eine eigene Perspektive auf den geprüften Einkauf. So können Sie Ihre Rückfrage auf die auffällige Größe ausrichten.

Wofür steht HP in den Auswertungen der Rechnungsprüfung?

HP bezeichnet in apoprüfung den Hochpreisbereich. Er wird in den entsprechenden Auswertungen gesondert betrachtet, etwa bei den nach Rx, OTC und HP getrennten Umsätzen. Für eine Gegenüberstellung sollten Sie die jeweilige Zuordnung und den betrachteten Zeitraum nachvollziehen. Benennen Sie bei Rückfragen an den Lieferanten die konkrete Bezeichnung, etwa Hochpreiskondition, damit klar ist, auf welche Belegangabe sich die Prüfrechnung bezieht.

Beweist ein höherer Umsatz bei gleicher Packungszahl eine falsche Abrechnung?

Nein. Ein solcher Befund zeigt zunächst nur, dass Menge und Wert unterschiedlich verlaufen. Welche Ursache vorliegt, müssen die betroffenen Artikel, Belege und Vereinbarungen erklären. Vergleichen Sie Durchschnittswerte außerdem nicht ohne ihren jeweiligen Bezugsumfang. Ein abweichender Wert ist ein Ausgangspunkt für die Prüfung, aber noch keine Erklärung und kein Nachweis eines Abrechnungsfehlers.

Wie finde ich die Ursache für einen auffälligen Gesamtbetrag in der Einkaufsrechnung?

Benennen Sie zuerst die betrachtete Größe: Geht es um Packungen, Umsatz, eine Gebühr oder eine Konditionsangabe? Prüfen Sie danach den Artikelbezug auf PZN-Ebene und den zugehörigen Einkaufsbeleg. Erst mit diesem Zusammenhang lässt sich eine sachliche Rückfrage formulieren. Halten Sie das Ergebnis Ihrer Durchsicht intern präzise fest, zum Beispiel als „Position nachvollzogen“, „Unterlage fehlt“ oder „Einordnung offen“.

Kann ich Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit einer Beratung besprechen?

Ja. Für die weitere Bearbeitung können Sie relevante Belege einsehen und exportieren oder die Auswertungen mit einer verbundenen Beratung besprechen. apoprüfung bereitet die Ergebnisse so auf, dass Sie den betroffenen Zeitraum und den konkreten Prüfpunkt benennen können. Das erleichtert sowohl ein Gespräch mit der Beratung als auch eine sachliche Rückfrage beim Lieferanten.

Welche Belege nutzt die Rechnungsprüfung für Großhandlungen?

Die Rechnungsprüfung nutzt die Belege der Vollsortimenter, bei denen Ihre Pharmagroßhandlung selbst einkauft. Diese werden über den gebuchten Belegabruf automatisch bereitgestellt. Artikelangebote, die Sie Apotheken zur Verfügung stellen, sind nicht Gegenstand dieser Prüfung. Ist eine Rechnung rechnerisch nachvollzogen, kann dennoch eine Frage zur vereinbarten Kondition bleiben; dann führt die ebenfalls enthaltene Konditionsprüfung weiter.


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